Wer Waren verpackt an Kunden versendet, kann Pflichten nach dem Verpackungsgesetz haben. Für typische Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, gehören dazu regelmäßig Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen.
Registriere dich vor dem Inverkehrbringen im Verpackungsregister LUCID und halte deine Stammdaten aktuell.
Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen schließt du einen Vertrag mit einem dualen System und finanzierst damit Sammlung und Recycling.
Die gemeldeten Verpackungsmengen müssen sowohl beim Systembetreiber als auch im Verpackungsregister LUCID hinterlegt werden. Angaben und Registrierungsnummer müssen zusammenpassen.
Ob eine konkrete Verpackung systembeteiligungspflichtig ist, lässt sich nicht allein am Material erkennen. Nutze dafür die Informationen und die Katalogsuche der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Stand: 15.08.2026. Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.